Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Werbeagentur ist es möglich, eine Kombination aus Eigen- und Drittschadendeckung abzuschließen. Da es sich hier jedoch nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Versicherungssummen frei wählbar.
Beginnend mit bereits 50.000 EUR ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt der Deckung keine Grenze gesetzt. Bitte achten Sie darauf, die Deckungssumme Ihrem individuellen Risiko entsprechend anzupassen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie als Grafik- oder Webdesigner, Event- oder PR-Agentur oder als reine Werbeagentur tätig sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Werbeagentur deckt all diese Bereiche ab.
Ein Grafik-Designer gestaltet eine neue Marke für seinen Auftraggeber. Aufgrund einer fehlerhaften Recherche müssen die bereits mit der neuen Marke versehenen Werbedrucksachen vom Markt zurückgezogen und vernichtet werden. Der Auftraggeber stellt dem Grafik-Designer die Kosten der Fehlproduktion in Rechnung.
Eine Werbeagentur wählt für eine Werbemaßnahme ihres Auftraggebers die falsche Zielgruppe aus. Anstatt der jungen Generation, wird die ältere Generation angesprochen. Dies führt zu einer Imageschädigung des Auftraggebers, wofür er nun die Werbeagentur verantwortlich macht.
Der Mitarbeiter Ihrer PR-Agentur verwendet nicht genehmigtes Bild-, Ton- oder Textmaterials aufgrund einer Unachtsamkeit. Dadurch werden Urheber- bzw. sonstige geschützte Rechte verletzt.
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