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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR INSOLVENZVERWALTER
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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR INSOLVENZVERWALTER DER SCHUTZ FÜR IHR VERMÖGEN
Als Insolvenzverwalter, Liquidator, Schuldnerberatungsstelle, Gläubigerausschuss oder Sequester tragen Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine große Verantwortung gegenüber den finanziellen Risiken der Gläubiger und Schuldner.
Hierfür können wir Ihnen, als unabhängiger Versicherungsmakler, im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Insolvenzverwalter individuellen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen bieten.
Um ein entsprechendes Angebot zu erhalten klicken Sie bitte auf „Angebot anfordern“ und füllen unsere Angebotsmaske aus. Wir werden Ihnen dann ein individuelles und kostenloses Angebot per Email zukommen lassen.
HÄUFIGE FRAGEN
Welche Deckungssumme sollte Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben?
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Insolvenzverwalter handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Daher sind die Deckungssummen frei wählbar. Bei einigen Gesellschaften beginnt die niedrigste Deckung mit 100.000 € und beschränkt sich auf bis zu 5 Mio €. Generell ist der Versicherungssumme jedoch keine Grenze gesetzt. Wir empfehlen in der Regel die Deckungssumme der Höhe des Insolvenzverfahrens anzupassen. Außerdem können Eigenschäden zu frei wählbaren Deckungssummen zwischen 100.000 und 500.000 € mitversichert werden.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR INSOLVENZVERWALTER SCHADENBEISPIELE
unzweckmäßige Maßnahmen
Der Gläubigerausschuss gibt sein Einverständnis zur Durchführung unzweckmäßiger Maßnahmen des Insolvenzverwalters.
vergessene Forderungen
Als Insolvenzverwalter vergessen Sie die Aufnahme festgestellter Forderungen ins Schlussverzeichnis. Dies führt zu einem Vermögensverlust der Gläubiger.
Anerkennung eines unberechtigten Anspruchs
Der Liquidator erkennt einen nicht bestehenden Anspruch an. Dies führt zu einem erheblichen finanziellen Schaden des Schuldners.
Verfahrensfehler
Die Schuldnerberatungsstelle begeht Fehler im Verfahren vor dem Insolvenzgericht. Dadurch entstehen erheblich höhere Verfahrenskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden (Eigenschaden).
Verjähren von Forderungen
Als Sequester lassen Sie versehentlich Forderungen verjähren. Die Gläubiger erleiden dadurch einen Vermögensverlust.
VERFÜGBARE GESELLSCHAFTEN
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Gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Über unsere Beratungshotline ereichen Sie uns Montags bis Freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
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