Das Aufgabenfeld einer Eventagentur ist sehr vielfältig und anspruchsvoll. Das konzipieren und planen von Events beinhaltet eine Vielzahl vom Aufgaben, beginnend mit der Besorgung von Equipment, dem Organisieren von Promotion und Catering, der Entwicklung des Merchandising und der Suche nach geeigneten Sponsoren.
Hier gilt für das gesamte Team der Eventagentur stets den Überblick zu behalten und Ruhe zu bewahren. Das vielfältige Aufgabenspektrum fordert jedem Mitarbeiter und vor allem dem Projektleiter Nervenstärke, Kreativität und Organisationstalent ab.
Bei diesem stressigen Alltag kann es aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit schnell mal zu Fehlern mit schwerwiegenden finanziellen Folgen kommen. Gegen die finanzielle Schädigung schützt Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Eventagentur.
Wie erhalten Sie Ihr Angebot zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Eventagentur?
Sie gelangen über den Button „jetzt vergleichen“ zu unserer Angebotsmaske. Wenn Sie diese ausfüllen, erhalten Sie umgehend ein maßgeschneidertes Angebotskonzept per Email.
Selbstverständlich ist dieser Service für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Werbeagentur ist es möglich, eine Kombination aus Eigen- und Drittschadendeckung abzuschließen. Da es sich hier jedoch nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Versicherungssummen frei wählbar. Beginnend mit bereits 50.000 EUR ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt der Deckung keine Grenze gesetzt. Bitte achten Sie darauf, die Deckungssumme Ihrem individuellen Risiko entsprechend anzupassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie als Grafik- oder Webdesigner, Event- oder PR-Agentur oder als reine Werbeagentur tätig sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Werbeagentur deckt all diese Bereiche ab.
Eine Eventagentur veröffentlicht nicht auftragsgemäß gestaltete bzw. getextete Anzeigen, da ein Mitarbeiter Druck-, Text- oder Farbfehler übersehen und die Druckfreigabe erteilt hat (Eigenschaden).
Durch einen Zahlendreher werden versehentlich die falschen Veranstaltungstermine für ein Event in Zeitungen, Zeitschriften und Werbebroschüren veröffentlicht. Die Druckstücke müssen ersetzte werden, bzw. der muss der Veranstaltungstermin korrigiert werden. Bereits verkaufte Tickets müssen zurückgenommen oder ersetzt werden. Die Korrektur wird Ihnen in Rechnung gestellt (Drittschaden).
Bei der Buchung eines Künstlers unterläuft Ihnen ein Fehler. Sie müssen einen anderen Künstler als geplant beauftragen, der Veranstalter, stellt Ihnen die Kosten in Rechnung.
06034 67 59 820