Die Deckungssummen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer sind zwischen 100.000 € und 5 Mio. € frei wählbar. Bei einigen Gesellschaften können individuelle Deckungssumme vereinbart werden.
Hingegen der Pflichtversicherung bei zum Beispiel Rentenberatern gibt es für Berufsbetreuer keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Daher ist es für Sie umso wichtiger, dass Sie Ihre Versicherungssumme an Ihrer Schadenwahrscheinlichkeit bemessen und lieber zu hoch als zu niedrig ansetzen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der Versicherungssumme behilflich.
Bei der Vermögensanlage für eine betreute Frau übersieht die Betreuerin, dass die Frau regelmäßige Raten für eine Eigentumswohnung zu zahlen hat. Die Betreuerin legt eine zu hohe Summe des Vermögens langfristig an. Als die zweite Rate fällig wird, kann die Frau sie nicht mehr zahlen und muss einen Kredit aufnehmen. Die Kosten für den Kredit verlangt sie als Schadensersatz von der Betreuerin.
Dem Betreuer wurde die Vermögenssorge für einen 20-jährigen übertragen. Der Vater des Betreuten verstarb. In seinem Testament hatte der Vater die Enterbung des Sohnes festgelegt. Der Sohn sollte lediglich ein Vermächtnis von 50.000 Euro erhalten. Der Wert des Vermögens des Vaters betrug 1,5 Mio. Euro. Der Betreuer machte gegenüber den Erben nur die Ansprüche aus dem Vermächtnis geltend. Nach Jahren wird dieser Sachverhalt aufgedeckt.
Der Betreute hätte jedoch einen Pflichtteilanspruch von ein Sechstel des Vermögens (250.000 Euro) gehabt.
Pflichtteilansprüche verjähren gemäß § 2332 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte vom Eintritt des Erbfalles und von der ihn be- einträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt.
Höhe des Schadens:
250.000 Euro abzüglich 50.000 Euro = 200.000 Euro Versicherungssumme „nur“ 100.000 Euro
06034 67 59 820