Da es sich bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater nach §34f Gewo und Anlagevermittler §34f GewO um eine Pflichtversicherung handelt, sind auch die Deckungssummen vorgeschrieben. Die Deckungssumme muss mindestens 1.500.000 € betragen. Für alle Versicherungsfälle eines Jahres muss die Deckungssumme sogar das Dreifache betragen.
Dennoch kann die Versicherungssumme individuell angepasst werden. Das heißt, Sie können Versicherungssumme auch gegen Mehrbeitrag erhöhen. Je nachdem, welche Kunden Sie beraten und wie hoch Ihre Schadenwahrscheinlichkeit ist, sollten Sie die Deckungssumme erhöhen.
Bei vielen Gesellschaften gilt im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater §34f GewO und Anlagevermittler §34f GewO ein genereller Selbstbehalt. Dies hat den Hintergrund, dass die Schadenwahrscheinlichkeit in diesem Berufsfeld sehr hoch ist. Durch den Selbstbehalt wird der Beitrag reduziert.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie hoch Sie Ihre Deckungssumme ansetzen möchten und welcher Selbstbehalt für Sie die angemessene Höhe hat, können Sie uns gerne über unsere Hotline kontaktieren. Einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen bei der Entscheidung beratend zur Seite stehen.
Zum Beispiel vergessen Sie aufgrund eines Versehens Ihren Kunden über dieMöglichkeit des Verlustes einer Einlage aufzuklären. Bei Ablauf des Vertrages erfährt Ihr Kunde, dass seine Einlage komplett verloren gegangen ist. Ihnen kann nachgewiesen werden, dass Sie den Kunden bei Vertragsabschluss nicht ausreichen informiert haben.
Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ersetzt Ihrem Kunden den verlorenen Betrag.
Bei der Vermittlung eines geschlossenen Fonds überlesen Sie in den Vertragsbedingungen, dass es zu einer Nachschusspflicht kommen kann und klären daher Ihren Kunden nicht über die Folgen der Nachschusspflicht auf. Als es zur Nachschusspflicht kommt, kann der Kunde den Nachschuss nicht aufbringen. Er fordert von Ihnen Schadenersatz.
Sie empfehlen Ihrem Kunden ein Anlageprodukt, dass aufgrund seiner Lebenssituation und Anlageziele nicht für ihn geeignet ist. Der Kunde schließt den Vertrag ab. Einige Jahre später erfährt der Kunde, dass er ein Produktabgeschlossen hat, dass für ihn nicht geeignet war. Er verklagt Sie aufSchadenersatz. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft, ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist und wehrt den Anspruch ab oder ersetzt ihn.
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