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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ANLAGEBERATER NACH §34f
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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ANLAGEBERATER NACH §34f DIE PFLICHTVERSICHERUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN
Dienstleistungsberufe unterliegen in der Regel strengen gesetzlichen Richtlinien. Als Anlageberater bzw. -vermittler dürfen Sie nur tätig sein, wenn Sie die Erlaubnis für den § 34 f der GewO haben. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater und Anlagevermittler besitzen.
Der Gesetzgeber hat die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater und Anlagevermittler zur Pflichtversicherung gemacht, um Sie und Ihre Kunden vor den finanziellen Risiken einer Fehlanlage zu schützen.
Hierbei ist es wichtig, die vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen zu beachten.
Wie erhalten Sie Ihr Angebot?
Ihr Angebot zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater und Anlagevermittler erhalten Sie über den Button „jetzt vergleichen“. Geben Sie Ihre Daten in der Anfragemaske ein. Einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen umgehend das gewünschte Angebot per Email zukommen lassen.
Selbstverständlich ist dieser Service für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
HÄUFIGE FRAGEN
Welche Deckungssumme sollte Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben?
Da es sich bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater nach §34f Gewo und Anlagevermittler §34f GewO um eine Pflichtversicherung handelt, sind auch die Deckungssummen vorgeschrieben. Die Deckungssumme muss mindestens 1.500.000 € betragen. Für alle Versicherungsfälle eines Jahres muss die Deckungssumme sogar das Dreifache betragen.
Dennoch kann die Versicherungssumme individuell angepasst werden. Das heißt, Sie können Versicherungssumme auch gegen Mehrbeitrag erhöhen. Je nachdem, welche Kunden Sie beraten und wie hoch Ihre Schadenwahrscheinlichkeit ist, sollten Sie die Deckungssumme erhöhen.
Bei vielen Gesellschaften gilt im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anlageberater §34f GewO und Anlagevermittler §34f GewO ein genereller Selbstbehalt. Dies hat den Hintergrund, dass die Schadenwahrscheinlichkeit in diesem Berufsfeld sehr hoch ist. Durch den Selbstbehalt wird der Beitrag reduziert.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie hoch Sie Ihre Deckungssumme ansetzen möchten und welcher Selbstbehalt für Sie die angemessene Höhe hat, können Sie uns gerne über unsere Hotline kontaktieren. Einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen bei der Entscheidung beratend zur Seite stehen.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ANLAGEBERATER NACH §34f SCHADENBEISPIELE
fehlerhafte Aufklärung
Zum Beispiel vergessen Sie aufgrund eines Versehens Ihren Kunden über dieMöglichkeit des Verlustes einer Einlage aufzuklären. Bei Ablauf des Vertrages erfährt Ihr Kunde, dass seine Einlage komplett verloren gegangen ist. Ihnen kann nachgewiesen werden, dass Sie den Kunden bei Vertragsabschluss nicht ausreichen informiert haben.
Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ersetzt Ihrem Kunden den verlorenen Betrag.
Bei der Vermittlung eines geschlossenen Fonds überlesen Sie in den Vertragsbedingungen, dass es zu einer Nachschusspflicht kommen kann und klären daher Ihren Kunden nicht über die Folgen der Nachschusspflicht auf. Als es zur Nachschusspflicht kommt, kann der Kunde den Nachschuss nicht aufbringen. Er fordert von Ihnen Schadenersatz.
fehlerhafte Beratung
Sie empfehlen Ihrem Kunden ein Anlageprodukt, dass aufgrund seiner Lebenssituation und Anlageziele nicht für ihn geeignet ist. Der Kunde schließt den Vertrag ab. Einige Jahre später erfährt der Kunde, dass er ein Produktabgeschlossen hat, dass für ihn nicht geeignet war. Er verklagt Sie aufSchadenersatz. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft, ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist und wehrt den Anspruch ab oder ersetzt ihn.
VERFÜGBARE GESELLSCHAFTEN
FÜR SIE ERREICHBAR
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Gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Über unsere Beratungshotline ereichen Sie uns Montags bis Freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Gerne können Sie auch eine Beratung über unser Kontaktformular anfordern.