Auch wenn Versicherungen dafür abgeschlossen werden, ist ein eingetretener Schadensfall immer unangenehm. Oft weiß man nicht so genau, was zu tun ist und wer nun zuständig ist bzw. welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
Genau hier kommt unser Schadenservice Plus ins Spiel!
Wir bieten Ihnen einen rundum Service im Schadensfall, der wie folgt aussieht:
Schadenaufnahme
Nach dem Eintritt eines Schadens sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren. Wir nehmen Ihren Schaden telefonisch auf und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise. Teilen Ihnen mit, wie die nächsten Schritte aussehen und welche Unterlagen für die Schadensregulierung benötigt werden.
Schadenanzeige
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir eine qualifizierte Schadenanzeige und tragen alle notwendigen Informationen zusammen. Die vollständigen Unterlagen senden wir dem entsprechenden Sachbearbeiter zu und kümmern uns um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Schadens.
Schadenbegleitung
Während des gesamten Schadenverlaufs stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen bei der Bearbeitung von Rückfragen. Bei Großschäden sind wir häufig auch selbst vor Ort, um uns einen Gesamteindruck des Schadens zu verschaffen und vermitteln zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer, der Versicherungsgesellschaft und evtl. beauftragter Gutachter.
Konfliktmanagement
Wenn der Versicherer einmal nicht die erwartete Entschädigung leistet oder die Schadenbearbeitung zu lange dauert, helfen wir Ihnen Ihre Forderungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Bei vielen Gesellschaften haben wir einen direkten Kontakt zu den jeweiligen Sachbearbeitern und Abteilungsleitern und können dadurch auftretende Schwierigkeiten direkt mit den zuständigen Personen besprechen und gemeinsam mit Ihnen eine zufrieden stellende Lösung finden.
Der Schadenservice Plus ist für unsere Mandanten genauso wie die Betreuung der Versicherungsverträge kostenlos. Für unseren besonderen Service erheben wir keinerlei zusätzliche Gebühren.
Wir empfehlen unseren Mandanten den Schaden über unser Unternehmen zu melden, da wir als Fachleute bereits eine Selektierung der Informationen zum Schadensfall vornehmen können.
Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Schadensmeldung. Dadurch umgehen Sie unnötige Streitigkeiten mit dem Versicherer.
Zudem informieren wie Sie direkt darüber, welche Informationen und Unterlagen für die Schadenbearbeitung benötigt werden und können diese nach Erhalt direkt an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten.
Dabei profitieren Sie auch von unseren direkten Kontakten zur Schadensabteilung. Denn bei einer direkten Übermittlung zum zuständigen Sachbearbeiter verkürzt sich die Bearbeitungszeit enorm und Ihr Schaden wird schneller reguliert.
In den Versicherungsbedingungen ist klar geregelt, dass Sie dem Versicherer einen entstandenen Schaden nachweisen müssen. Lassen Sie Ihren entstandenen Schaden direkt beheben, ohne dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu begutachten, kann der Versicherer u.U. von der Leistung frei sein und Sie bleiben auf den Kosten selbst sitzen.
Daher ist es unbedingt erforderlich vor Reparatur die Freigabe des Versicherers abzuwarten.
Notwendige Schadenminderungsmaßnahmen dürfen und sollen natürlich sofort durchgeführt werden, damit der Schaden, z.B. bei einem Rohrbruch, nicht noch größer wird. Wichtig ist jedoch, entweder die Schadenminderungsmaßnahmen zuvor mit der Schadensabteilung abzuklären oder wenn dies nicht möglich ist, alles mit Bildern zu dokumentieren, um die Notwendigkeit der Schadenminderungsmaßnahmen im Nachhinein nachweisen zu können.
Zum Nachweis des Schadens ist es erforderlich, dass Sie die beschädigten Gegenstände aufheben, bis die Regulierung erfolgte. Manchmal ist es sogar möglich, dass die beschädigten Gegenstände von einem Gutachter in Augenschein genommen werden sollen oder diese beim Versicherer zur Überprüfung des Schadenhergangs eingereicht werden müssen.
Sollte ein beschädigter Gegenstand bereits vernichtet oder weggeworfen sein und der Versicherer somit den Schadenhergang bzw. die Schadenshöhe nicht mehr überprüfen kann, so ist der Versicherer berechtigt die Leistung zu kürzen bzw. gar keine Leistung zu erbringen.
In den Versicherungsbedingungen stehet, dass ein Schaden unmittelbar nach Kenntniserlangung gemeldet werden muss. Wenn der Schaden an einem Wochenende oder Feiertag bzw. außerhalb unserer Geschäftszeiten eintritt, ist es ausreichend, wenn Sie uns den Schaden am nächsten Werktag melden.
Sollte ein Schaden einmal in Vergessenheit geraten sein oder Sie aus Versehen die Meldung des Schadens versäumt haben, ist es möglich den Schaden auch noch einige Zeit später zu melden. Hier liegt es jedoch in der Kulanz des Versicherers, ob der Schaden übernommen wird oder nicht. Daher empfehlen wir immer, uns so schnell wie möglich übe den Eintritt eines Schadens in Kenntnis zu setzen.
06034 67 59 820