Bevor eine Kautionsversicherung abgeschlossen werden kann, überprüft die Versicherungsgesellschaft wesentliche Risikofaktoren Ihres Unternehmens. Hierzu zählt u.a. die Bonität.
Ob und in welcher Höhe Sicherheiten gestellt werden müssen, ist individuell zu entscheiden. Diese Entscheidung hängt vor allem von der Bonität Ihres Unternehmens sowie von dem Inhalt des Kautionsversicherungsvertrages ab.
Daher empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall sich ein entsprechendes Angebot zur Kautionsversicherung erstellen zu lassen, aus diesem wird hervorgehen, ob und in welcher Höhe Sie Sicherheiten für die Kautionsversicherung stellen müssen.
Sollte die Versicherungsgesellschaft Sicherheiten von Ihnen verlangen, können diese entweder durch eine Bürgschaft eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts oder in Form einer Abtretung eines bei einem deutschen Kreditinstitut geführten Guthabens sein.
Ja, die bestehenden Bankbürgschaften können Sie durch Bürgschaften Ihrer Kautionsversicherung ersetzen. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Bankkreditlinie entlasten.
Dabei sollten Sie sich zuvor mit Ihrer Hausbank abstimmen, wie das Verfahren genau laufen soll und können den Austausch der Avale dann ganz einfach selbst vornehmen.
Da es sich bei der Kautionsversicherung um ein individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen abgestimmtes Produkt handelt, kann über den Beitrag keine pauschale Aussage getroffen werden.
Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach dem gewünschten Gesamtlimit der benötigten Avale und auch den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Unternehmen.
Während eine Mietkautionsversicherung bereits für wenige Euro monatlich erschwinglich ist, können die Beiträge zur Gewährleistungsbürgschaft sehr stark variieren.
Ein junger Mann gibt seinem Vermieter beim Einzug in seine erste eigene Wohnung anstatt der Kaution eine Mietkautionsbürgscahft ab.
Nach einigen Jahren zeiht er aus der Wohnung aus. Der Vermieter meldet, nachdem der Mieter ausgezogen war, dem Versicherungsunternehmen, dass der Mieter Schäden am Parkett verursacht hätte. Zum Glück hatte der Mieter vor seinem Einzug die Beschädigungen bemerkt und diese bildlich festgehalten.
Die Versicherungsgesellschaft lehnt die Leistung ab und übernimmt sogar die Kosten für den Rechtsstreit, da der Vermieter darauf pocht, dass die Beschädigungen durch den Mieter verursacht wurden.
Eine junge Familie möchte sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und kauft ein Haus über eine renommierte Hausbaufirma aus der Region.
Noch vor Fertigstellung des Gebäudes meldet der Hausbauer Insolvenz an. Zum Glück hatte die junge Familie vor Vertragsabschluss auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft bestanden, da Freunden der Familie bereits ähnliches widerfahren war.
Die Kautionsversicherung des Hausbauer übernahm daher die Mehrkosten für die Fertigstellung des Hauses.
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