Stephan Schmidt
Geschäftsführer
20.02.2021
Brexit: Neue Regelungen bei Fahrten nach Großbritannien
Der Brexit wirkt sich auch auf die Abwicklung von Schäden aus und bringt neue Regelungen mit.
Bisher reichte in Großbritannien das gültige EU-KFZ-Kennzeichen als Nachweis für einen gültigen Versicherungsschutz. Mit Beginn des neues Jahres 2021 und dem inzwischen offiziell abgeschlossenen Brexit, ändern sich diese Modalitäten.
Bei der Einreise nach Großbritannien können die Behörden den Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mittels Grüner-Karte verlangen. Wenn Sie diese nicht vorzeigen können, steht entweder die Heimreise an oder der Abschluss einer teuren Grenzpolice vor Ort.
Außerdem ändert sich die Abwicklung von Schadenfällen innerhalb von Großbritannien. Wo hingegen bis zuletzt Schadenfälle über hiesige Schadenregulierungsbeauftragte abgewickelt werden konnten, ist nun ausschließlich der britische Versicherer Ihr Ansprechpartner.
In der Regel kommen Sie hier ohne eine britischen Anwalt kaum aus. Daher ist sinnvoll eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu unterhalten, wenn Sie Reisen nach Großbritannien planen, um die möglichen hohen Kosten abfedern zu können.
Bei der Einreise nach Großbritannien können die Behörden den Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mittels Grüner-Karte verlangen. Wenn Sie diese nicht vorzeigen können, steht entweder die Heimreise an oder der Abschluss einer teuren Grenzpolice vor Ort.
Außerdem ändert sich die Abwicklung von Schadenfällen innerhalb von Großbritannien. Wo hingegen bis zuletzt Schadenfälle über hiesige Schadenregulierungsbeauftragte abgewickelt werden konnten, ist nun ausschließlich der britische Versicherer Ihr Ansprechpartner.
In der Regel kommen Sie hier ohne eine britischen Anwalt kaum aus. Daher ist sinnvoll eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu unterhalten, wenn Sie Reisen nach Großbritannien planen, um die möglichen hohen Kosten abfedern zu können.
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