Lkw-Unfall: Wer kommt für die Bergungskosten auf?
Stephan Schmidt
Geschäftsführer
28.08.2020

Lkw-Unfall: Wer kommt für die Bergungskosten auf?

Welche Versicherung die Bergungskosten nach einem Crash zahlt, ist leider nicht immer eindeutig. Umso besser, dass es dank der KRAVAG Versicherung jetzt einen Rundumschutz gibt, der in diesem Sinne deutschlandweit einmalig ist. Weitere Informationen zu der kostenlosen & innovativen Lkw b+a Zusatzleistung finden Sie in unserem neuen Artikel.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, beginnt für Kraftfahrzeugführer sowie deren Arbeitgeber nicht selten ein regelrechter Kampf mit den zuständigen Versicherern um die Übernahme der entstandenen Bergungskosten. Die Frage, wer zuständig ist, ist leider nicht immer klar zu beantworten und hinzu kommt, dass Bergungsunternehmen in der Regel gebrauch von ihrem Pfandrecht machen, was gerade kleineren Speditionen schnell zum Verhängnis werden kann. Um dieses doch häufige Dilemma zu vermeiden, bietet der Gewerbeversicherer KRAVAG seit Mai 2019 einen bundesweit einmaligen Service. Wie genau dieser aussieht und was dessen Vorteile sind, erfahren Sie in folgendem Artikel.


Teure und aufwendige Bergung nach dem Unfall

Allein 2019 gab es deutschlandweit fast 500 Lkw-Unfälle - ausgelöst durch Stauenden, anderweitige Hindernisse oder aber Unachtsamkeit des Kraftfahrzeugführers.

Um die Komplexität eines solchen Unfalls zu verdeutlichen, reicht ein einfaches Beispiel:

Während einer Fahrt zum Kunden stoppt mitten auf der Autobahn das vorausfahrende Fahrzeug, was von einem Lkw-Fahrer erst zu spät registriert wird. Aus Reflex versucht der Kraftfahrzeugführer auf den Seitenstreifen auszuweichen, wobei er jedoch der hohen Geschwindigkeit bedingt zur Seite kippt und auf der Leitplanke liegen bleibt.

Kurz darauf trifft der Abschlepp- und Bergungsdienst mit mehreren Hilfsfahrzeugen am Unfallort ein, damit der Lkw inklusive Ladung mit Hilfe von Luftkissen und einem Mobilkran wieder aufgerichtet werden kann. Nach der oft komplizierten Bergung, die nicht selten eine ganze Arbeitsschicht in Anspruch nimmt, muss das Kraftfahrzeug im Anschluss mit zwei Bergungsfahrzeugen abtransportiert werden. Die Kosten allein hierfür belaufen sich häufig auf mehr als 15.000 Euro, worin noch nicht die Kosten für die Umladung der Ladung auf einen neuen Lkw sowie die eventuell notwendige Umverpackung inkludiert sind.

Ist der erste Schock überstanden, folgt leider oft direkt der zweite: Das Bergungsunternehmen macht in der Regel gebrauch von ihrem Pfandrecht und zwingt somit die Spedition dazu, die vollen Kosten der Bergung zu übernehmen, bevor sie das Fahrzeug und die Ladung wieder freigeben. Was auch für große Unternehmen oft schwierig ist, schadet jedoch vor allem kleinen Speditionen, die das Geld nicht auf Anhieb ihrer ausgewählten Versicherung vorstrecken können.

Hinzu kommt, dass nicht immer eindeutig ist, wer für die Bergungskosten in einem solchen Fall aufkommen muss. An sich kommen nämlich zwei Versicherer in Frage: Der Fahrzeugversicherer (Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung) und der Verkehrshaftversicherer.

Kfz- und Verkehrshaftungsversicherung: Wer muss welche Kosten übernehmen?

Gerade wenn diese zwei Versicherungen bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen wurden, kann es schwierig werden. Die Bergungskosten für das Fahrzeug selbst sind zwar Folge des Transportmittelunfalls und somit der Kraftfahrzeugversicherung zugeordnet, jedoch zahlt diese nicht für entstandene Schäden an der Ladung, da solche im Normalfall über die Verkehrshaftungsversicherung abgewickelt werden. Auch ist in den meisten Fällen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen, dass Schäden an der Ladung ausdrücklich ausgeschlossen sind. Da es sich laut Verkehrshaftversicherung jedoch um keine direkten Ladungsschäden, sondern Folgeschäden des Unfalls selbst handelt, wollen auch hier die Versicherer nicht in die Pflicht genommen werden. Bei der Abgrenzung zwischen den zwei Deckungsbereichen der Versicherer kommt es daher oft zu Problemen, die den ganzen Prozess unnötig in die Länge ziehen können. Hinzu kommt erschwerend, dass die einzelnen Komponente der Bergung oft nicht klar voneinander getrennt werden können, was eine Kostenaufteilung an die verschiedenen Versicherer nahezu unmöglich macht.

Hilfreich ist es deshalb, beide Versicherungen beim gleichen Anbieter zu unterzeichnen, damit die Abstimmung schneller möglich ist. Eine noch bessere und einfachere Alternative gibt es jedoch seit 2019 dank des Gewerbeversicherer KRAVAG.

Unkomplizierte Bergungskostenübernahme durch KRAVAG

Durch die beitragsfreie Serviceleistung Lkw b+a (Lkw bergen + abschleppen), welche bei Abschluss oder bereits bestehenden Vollkasko- und Ladungsversicherung inkludiert ist, hebt sich der KRAVAG von der Masse ab und garantiert zugleich als erster Versicherer Deutschlands eine unkomplizierte Abwicklung bei Schadensfällen. Für viele Versicherungsnehmer bedeutet diese neue Serviceleistung deshalb eine große Erleichterung - und das nicht nur, weil sie keine Zusatzkosten verursacht.

Alle Vorteile auf einen Blick


  • Komplette Bergungs- und Abschleppkostenübernahme bei Lkw- und Busunfällen
  • Interne Schadensabwicklung: Mit Hilfe der Firma Assistance Partner wird die Bergung des Unfallfahrzeugs unkompliziert für Versicherte organisiert und anfallende Kosten direkt mit dem Bergungsunternehmen abgerechnet, weshalb das Unternehmerpfandrecht und mögliche überzogene Bergungskosten nicht mehr Sache des Versicherungsnehmers sind
  • Die Versicherung gilt für alle bundesdeutschen Straßen und Autobahnen
  • Keine Mehrbeträge oder Zusatzkosten für Versicherungsnehmer


Ein weiterer Vorteil ist ganz klar die einfache Abwicklung. Durch einen kurzen Anruf bei der extra eingerichteten Bergungshotline von KRAVAG kann ein Unfall unkompliziert gemeldet werden, woraufhin Sie über das bestehende Online-Portal weitere Informationen sowie Bilder der Bergung und Trackingdaten zum Standort des Lkws bekommen.

Aber auch für den Versicherer ergeben sich in diesem Fall nennenswerte Vorteile:

  • Durch die direkte Einbindung in das Unfallgeschehen werden seinerseits Kosten gesenkt
  • Auch können durch schnelles Handeln mögliche Folgeschäden wie z. B. Umweltschäden oder Schäden an der Fahrbahn durch auslaufenden Treibstoff minimiert werden
  • Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten werden vermieden, da das komplette Schadenmanagement in einer Hand liegt


Durch die neue Serviceleistung von KRAVAG ist es daher unkomplizierter denn je, wenn es zu einem Lkw-Unfall kommt, was das Abschließen der Vollkasko- und Ladungsversicherung bei diesem Anbieter im Vergleich zu anderen Versicherern unserer Meinung nach umso attraktiver macht.

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