Generell gibt es in der Gruppenunfallversicherung genauso, wie in der privaten Unfallversicherung die Möglichkeit eine Progression zu vereinbaren. Dabei bieten die Versicherer unterschiedliche Progressionsstaffeln an: 225 %, 350 %, 500 % und 1.000 %.
Mit der Progression können Sie die Versicherungssumme für die Vollinvalidität anheben, ohne dass ein erheblicher Mehrbeitrag notwendig ist. Denn diese erhöht die Versicherungssumme Progressiv zum Invaliditätsgrad.
Das bedeutet, wenn Sie bei der Unfallversicherung z.B. eine Invalditätsgrundsumme von 100.000 € wählen und dazu eine Progression von 500 % vereinbaren, erhalten Sie im Fall einer vollen Invalidität (100 %-ige Invalidität) statt 100.000 € die fünffache Summe also 500.000 €. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ist, desto höher ist die Leistung.
Sie erhalten mit der Vereinbarung einer Progression einen besseren Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
Die Versicherungsleistung erhält in jedem Fall die versicherte Person. Sie als Versicherungsnehmer müssen Ihre Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzen, dass Sie eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen haben.
Sollte einer Ihrer Angestellten während einer beruflichen oder privaten Tätigkeit einen Unfall erleiden, hat er das Recht die Versicherungsleistung über die Gruppenunfallversicherung in Anspruch zu nehmen, ohne dass er Sie darüber informieren muss.
Sollte eine der versicherten Personen infolge eines Unfall versterben, sind die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt.
Generell besteht die Möglichkeit beim Abschluss einer Gruppenunfallversicherung, eine namensgebundene oder eine namensungebundene Gruppenunfallversicherung abzuschließen.
Bei einer namensgebundenen Gruppenunfallversicherung wird jede versicherte Person mit Namen und Geburtsdatum erwähnt. Dies hat den Vorteil, dass es im Versicherungsfall keine Schwierigkeiten darüber gibt, ob die verunglückte Person tatsächlich über die Gruppenunfallversicherung mitversichert ist, denn Sie ist namentlich erwähnt.
Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass es bei großen Unternehmen Unternehmen sehr viel Aufwand ist, alle versicherten Personen mit Namen und Geburtsdatum im Versicherungsschein zu erwähnen. Da es bei großen Unternehmen auch häufiger zum Wechsel der Belegschaft kommt, macht es nochmals umso mehr Aufwand, jede einzelne Person in der Gruppenunfallversicherung an- bzw. abzumelden.
Daher empfiehlt sich eine namensungebundene Gruppenunfallversicherung. Hier ist lediglich die Anzahl der Personen in den einzelnen Berufsgruppen anzugeben, z.B. 2 Geschäftsführer nur kaufmännisch tätig, 1 Geschäftsführer auch handwerklich tätig, 10 handwerklich tätige Personen, 5 Büroangestellte und 2 leitende Angestellte.
Bei einem Motorradunfall während seiner Freizeit erleidet ein leitender Angestellter einer großen Firma einen schweren Unfall.
Die Firma hatte für ihre Angestellten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Da der Angestellte durch den Unfall so schwer verletzt wurde, dass er künftig an den Rollstuhl gefesselt sein wird, übernimmt die Gruppenunfallversicherung seiner Firma die kosten für die Wiedereingliederung in den alltäglichen Arbeitsbetrieb.
Zusätzlich wird eine Invaliditätssumme von 250.000 € an den Angestellten ausgezahlt. Von dieser Summe lässt er sein Haus und sein Auto behinderten gerecht umbauen.
Die Berufsgenossenschaft übernahm keinerlei Kosten, da es sich um einen privaten Unfall handelte.
Der Beruf des Fassadenreinigers ist gefährlich. Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.
Der Inhaber einer Fassadenreinigungsfirma hat mit weiser Voraussicht eine Gruppenunfallversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen, da ihm bewusst war, dass die Berufsgenossenschaft zwar eine Grundsicherung zahlt, im Ernstfall diese jedoch nicht ausreicht.
An einem sonnigen Tag seilen sich zwei seiner Mitarbeiter von einer Fassade eines Hochhauses ab, um diese zu reinigen. Ganz unerwartet kam plötzlich eine starke Sturmböe auf die beiden zu. Da einer der beiden sich nicht ordentlich gesichert hatte, löste er sich von den Seilen und stürzte in die Tiefe. Für ihn kam jede Rettung zu spät.
Die Gruppenunfallversicherung der Firma leistete zusätzlich zu den Leistungen der Berufsgenossenschaft eine Todesfallsumme in Höhe von 50.000 € an die Hinterbliebenen.
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