Als Spediteur oder Transportunternehmen transportieren Sie ständig fremde Güter von A nach B. Wenn die Ware beschädigt oder zerstört wird, haften Sie als Transportunternehmer für den entstandenen Schaden gegenüber Ihren Auftraggebern gemäß der gesetzlichen Vorgaben.
Vor diesen finanziellen Risiken schützt Sie die Frachtführerhaftungsversicherung!
Die Frachtführerhaftungsversicherung ist sogar für Unternehmen, die geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern und dabei Kraftfahrzeuge verwenden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben, eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass Sie, damit Sie als Spediteur tätig sein dürfen unbedingt eine solche Frachtführerhaftungsversicherung abschließen müssen.
Die Frachtführerhaftungsversicherung überprüft ob die gegen Ihr Unternehmen gestellten Schadenersatzansprüche bezüglich der transportierten Waren berechtigt oder unberechtigt sind. Bei berechtigten Schadenansprüchen erstattet die Frachtführerhaftungsversicherung den entstandenen Schaden gemäß § 407 ff. HGB bzw. den CMR-Bedingungen für internationale Transporte. Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen übernimmt die Fracdhtüfherhaftungsversicherung die Schadenabwehr.
Gerne berechnen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot zur Frachtführerhaftungsversicherung. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage über die Anfragemaske oder lassen Sie sich direkt über unsere kostenlose Service-Hotline von einem geschulten Sachbearbeiter zu diesem Thema beraten.
Die Prämie zur Frachtführerhaftungsversicherung berechnet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Bei der Kalkulation werden u.a. die Größe der Fahrzeuge, die transportierten Güterarten, die Haftungshöhe sowie der Geltungsbereich, also von wo nach wo die Waren geliefert werden, berücksichtigt.
Außerdem kann die Frachtführerhaftungsversicherung für jedes Fahrzeug einzeln abgeschlossen werden oder ab 3 Fahrzeugen auch über einen Rahmenvertrag. Ihr Vorteil bei der Einzeltarifierung ist, dass Sie so für jedes Fahrzeug je nach Einsatz und Größe den Versicherungsschutz genau auf dieses Fahrzeug anpassen können. Jedoch ist die Einzeltarifierung auch aufwendiger als die Tarifierung nach Rahmenvertrag und erfordert mehr Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen.
Die Tarifierung der Frachtführerhaftungsversicherung über einen Rahmenvertrag bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie für alle Fahrzeuge einen angepassten Versicherungsschutz haben und nicht jedes einzelne Fahrzeug mit dem Kennzeichen genannt werden muss. Diese Variante ist besonders geeignet für mittelständische bis große Unternehmen, die einen großen Fuhrpark haben und deren Fahrzeuge häufiger ausgetauscht werden.
Eine pauschale Aussage über den Beitrag zur Frachtführerhaftungsversicherung ist daher leider nicht zu treffen. Der Beitrag hängt immer von den individuellen Risiken und Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens ab.
Der Versicherungsschutz zur Frachtführerhaftungsversicherung ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Einige Versicherungsgesellschaften bieten neben der Grundsicherung, welche Güterschäden, Vermögensschäden und Schäden durch Lieferfristüberschreitung beinhaltet, noch eine komplette Betriebshaftpflicht- und Umweltschadensversicherung an.
Mit dieser sogenannten Kombi-Police können Sie alle Risiken in einem Vertrag über eine Versicherungsgesellschaft absichern. So müssen Sie im Schadensfall nicht erst lange nach dem richtigen Versicherungsvertrag und den Kontaktdaten des zuständigen Versicherers suchen, sondern haben alles ganz entspannt mit nur einem Versicherungsschein im Blick.
Da jedoch jede Versicherung auf andere Risiken spezialisiert ist, kann der Versicherungsschutz hier in einigen Bereichen auch manchmal zu wünschen übrig lassen, daher sollten Sie zuvor genau überprüfen, welchen Umfang der Versicherungsschutz bei der jeweiligen Gesellschaft hat.
Ihre Frachtführerhaftungsversicherung gilt nur im Ausland, wenn Sie hierfür auch einen passenden Tarif gewählt haben. Einige Tarife bieten lediglich Versicherungsschutz für Frachtführer in Deutschland, andere wiederum versichern den europäischen Wirtschaftsarm mit und wiederum andere bieten sogar eine weltweite Deckung.
Es ist daher wichtig, dass Sie vor Antragstellung genaue Angaben zu Ihrem Tätigkeitsbereich machen, damit Sie den für Sie richtigen Tarif zur Frachtführerhaftungsversicherung wählen.
Der LKW-Fahrer einer großen Speditionsfirma ist unterwegs seine LKW-Ladung zum Lager des Auftraggebers nach Madrid zu bringen. Noch auf der deutschen Autobahn übersieht er wegen einer Kuppel ein Stauende und versucht mit einer Vollbremsung den LKW zu stoppen.
Während des Bremsvorgangs gerät der LKW samt Hänger ins Schlingern und kippt letztlich um. Andere Verkehrsteilnehmer wurden nicht verletzt, auch der Fahrer selbst kam mit dem Schrecken davon. Doch die zerbrechliche Ware war fast vollkommen zerstört.
Die Frachtführerhaftungsversicherung die für das Unternehmen selbst eine Pflichtversicherung ist, übernahm die Kosten für den Ersatz der Ware in Höhe von rund 40.000 €. Ohne die Frachtführerhaftungsversicherung wäre dies ein großer finanzieller Verlust für das Unternehmen gewesen.
Ein LKW-Fahrer ist auf seiner gewöhnlichen Tour durch Osteuropa unterwegs. An einer Raststätte in Polen legt er, wie sonst auch üblich seine Pause ein, da er bereits seit einigen Stunden unterwegs ist. Gemütlich nimmt er in dem Restaurant der Raststätte sein Mittagessen ein und unterhält sich dabei mit seinen Kollegen, welche er dort häufig antrifft.
Als er nach knapp zwei Stunden das Restaurant verlässt, stellt er fest, dass sein LKW nicht auf dem Platz steht, auf welchem er ihn abgestellt hatte. Er sucht den gesamten Parkplatz ab, doch der LKW ist tatsächlich nicht aufzufinden. Also ruft er die Polizei. Die örtlichen Behörden schreiben die Fahndung nach dem Fahrzeug aus. Jedoch wird dieser nicht mehr aufgefunden.
Der Auftraggeber des Spediteurs hatte die Waren, die sich an Board des gestohlenen LKW befanden, dringend benötigt, um mit der Produktion fortzufahren. Da die Ware nicht rechtzeitig dort ankam, musste die Produktion gestoppt werden. Dies kostete das Unternehmen fast 100.000 €. Welches nun Schadenersatzansprüche gegen den Spediteur stellte, da dieser die Ware aufgrund des Diebstahls nicht rechtzeitig geliefert hatte.
Die Frachtführerhaftungsversicherung des Spediteurs nahm sich der Sache an und überprüfte, ob die Schadenersatzansprüche des Unternehmens gerechtfertigt waren. Bei einer Gerichtsverhandlung einigten sich die beiden Parteien auf eine Schadensersatzleistung in Höhe von 75.000 €, welche von der Frachtführerhaftungsversicherung übernommen wurden.
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