Besonders Handwerksbetriebe transportieren oft Werkzeuge und Materialien in ihren Fahrzeugen. Oft werden die Werkzeuge dauerhaft in den Fahrzeugen transportiert und nicht über Nacht aus dem Fahrzeug ausgeladen.
Sollte es zu einem Einbruch kommen oder die Werkzeuge und Materialien durch einen Unfall zerstört oder beschädigt werden, ist dies nicht über die Außenversicherung der Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt, denn diese gilt nur, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb des Betriebsgebäudes befinden. Auch über die Kfz-Vollkaskoversicherung besteht für solche Schäden kein Versicherungsschutz, da hierüber lediglich die Schäden an dem Fahrzeug selbst versichert sind.
Daher ist eine Fahrzeuginhaltsversicherung in solchen Fällen unverzichtbar!
Die Fahrzeugsinhaltsversicherung leistet Schadenersatz bei Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Autoinhalts. Dabei ist es egal, ob der Inhalt in Folge eines Unfalls beschädigt oder zerstört oder durch einen Einbruch in das Fahrzeug abhanden kommt, solange die bedingungsgemäß vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen der Autoinhaltsversicherung erfüllt sind, welche je nach Tarif und Versicherer voneinander abweichen können.
Bei der Fahrzeugsinhaltsversicherung müssen Sie nicht jedes Fahrzeug einzeln versichern, Sie können Ihre gesamte Fahrzeugflotte in einem Vertrag absichern. Es wird eine maximale Versicherungssumme festgelegt, welche dem Wert des Inhalts des höchst beladenen Fahrzeugs entsprechen sollte. Diese Summe steht Ihnen je Versicherungsfall zur Autoinhaltsversicherung zur Verfügung.
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Gemäß Versicherungsbedingungen muss das Fahrzeug nachts, d.h. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, beaufsichtigt werden oder in einer verschlossenen Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt werden, damit Versicherungsschutz bei einem Einbruch in das Fahrzeug besteht. Alternativ reicht bei manchen Tarifen auch ein umfriedetes und abgeschlossenes Grundstück aus.
Die Nachtzeit-Klausel der Fahrzeugsinhaltsversicherung besagt, dass das Fahrzeug, sofern keine der genannten Ein- bzw. Abstellmöglichkeiten auf Reisen in einer zumutbaren Entfernung vorhanden sind, zu dieser Zeit dennoch Versicherungsschutz auch bei Diebstahl oder Einbruch in das Fahrzeug besteht. Hierbei gilt meist ein gewisser Selbstbehalt.
Die Nachtzeit-Klausel kann je nach Tarif gegen einen gewissen Mehrbeitrag in den Versicherungsschutz der Fahrzeuginhaltsversicherung eingeschlossen werden.
Gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Fahrzeuginhaltsversicherung ruht der Versicherungsschutz, wenn das versicherte Fahrzeug an seinem Domizil (i.d.R. am Firmen- oder Wohnsitz des Versicherungsnehmers, seiner Beschäftigten oder Dritter) abgestellt wird. Dem Firmen- oder Wohnsitz sind dabei alle sonstigen zum Abstellen des Fahrzeugs verwendeten Straßen, Plätze und Grundstücke gleichgestellt (beispielsweise, wenn der Mitarbeiter bei seiner Freundin übernachtet und das Firmenfahrzeug dort parkt).
Über die Domizil-Klausel entfällt dieser Passus in den Versicherungsbedingungen. Das bedeutet, dass weiterhin Versicherungsschutz besteht, auch wenn das versicherte Fahrzeug sein Domizil erreicht hat. Bei einem Einbruch in das Fahrzeug oder Diebstahl während der Nachtzeit (von 22.00 bis 6.00 Uhr) ist in vielen Tarifen der Versicherungsschutz ausgeschlossen oder es besteht eine Selbstbeteiligung.
Ein Rohr-Reiniger ist wie gewohnt mit seinem Fahrzeug zu einem Einsatz unterwegs. Er hat sämtliche Werkzeuge und Maschinen, welche er für seine Arbeit benötigen könnte mit an Board, da er nie genau weiß, was Ihn an seinem Einsatzort erwartet.
Plötzlich rennt ein Kind unmittelbar vor seinem Auto auf die Straße. Der Rohr-Reiniger muss eine Vollbremsung machen und verreißt dabei das Lenkrad, damit er dem Kind ausweichen kann. Die Werkzeuge und Maschinen fliegen quer durch seine Ladefläche, obwohl diese ordnungsgemäß verstaut waren. Die Fliehkräfte waren aufgrund des starken Bremsvorgangs zu hoch.
Glücklicherweise konnte er dem Kind ausweichen. Beim begutachten seiner Ladung entdeckt er, dass der Motor seiner Rohrreinigungsmaschine durch die herabfallenden Teile stark beschädigt wurde. Zudem wurden noch einige kleinere Keramikrohre durch den Aufprall auf den Boden des Laderaums zerstört.
Die Gesamtkosten für die Reparatur der Maschine und den Ersatz der Keramikrohre betrugen rund 3.000 €. Welche komplett von der Fahrzeuginhaltsversicherung übernommen wurden.
Ein Schreiner-Meister ist häufig unterwegs mit seinem Fahrzeug, um die von ihm erstellte Ware auszuliefern und kleinere Reparaturarbeiten durchzuführen. Dafür hat er immer eine Grundausstattung an Werkzeugen und Material in seinem Handwerker-Fahrzeug.
Als er nach einem seiner Kundenbesuche zurück in sein Fahrzeug möchte, stellt er fest, dass dieses nicht mehr auf dem Parkplatz steht, wo er es abgestellt hatte. Er informiert sofort die Polizei, welche die Fahndung nach dem Fahrzeug aufnimmt.
Nach erfolglosen Ermittlungsarbeiten erhält er den Einstellungsbescheid. Sein Fahrzeug wurde vermutlich sofort ins Ausland gefahren. Sodass dieses nicht mehr auffindbar ist.
Der Widerbeschaffungswert für das Fahrzeug selbst wird von seiner Kfz-Kaskoversicherung ersetzt. Den Wert des Fahrzeuginhalts (seiner Werkzeuge und Materialien) im Wert von rund 12.500 € erhält er von seiner Fahrzeuginhaltsversicherung, welche er wohlwissend bereits vor einigen Jahren abgeschlossen hatte.
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