Gerade Sie als Gerüstbauer bedürfen einer sehr guten Betriebshaftpflichtversicherung mit sehr guten Versicherungsbedingungen. Sollte es bei Ihnen mal zu einem Personen- oder Sachschaden kommen, weil z.B. ein Gerüst nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurde, kann es zu sehr hohen Schadenforderungen kommen. Daher haben wir mit großen Deutschen Versicherungsgesellschaften 3 Sondertarife für Gerüstbau aufgelegt. Unsere Prämien können Sie mit unserem Prämienvergleich selbst berechnen. Bitte klicken Sie auf "Angebot anfordern", wenn Sie ein persönliches Angebot wünschen oder wenden sich an unsere Hotline.
Wir als Versicherungsmakler schauen welche Risiken Ihr Unternehmen hat und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung Gerüstbau an und einer unserer Fachberater prüft für Sie kostenlos die am Markt vorhandenen Angebote und sendet Ihnen die Besten per Email zu.
Um eine günstige Prämie zu ermöglichen, haben wir mit einigen Versicherungen auch Sondertarife vereinbart, hier profitieren Sie von unseren Sondernachlässen..
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch alternative Angebote. Wenn Sie z.B. Beitrag sparen möchten und daher eine höhere Selbstbeteiligung wünschen, dann kalkulieren wir das sehr gern für Sie. So sind z.B. auch höhere Deckungssummen über 5 Mio € kein Problem.
Tätigkeitsschäden
Werden teilweise auch Bearbeitungsschäden genannt, sind Schäden, die aus dem unternehmerischen Risiko (aus der reinen Tätigkeit des Unternehmens) entstehen. Sie sind in bei vielen Versicherungstarifen begrenzt oder sogar ausgeschlossen. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Tätigkeitsschäden in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe mitversichert sind.
Leitungsschäden
Eine kurze Unachtsamkeit und schon beschädigt ein herabfallendes Gerüstteil eine Leitung. Sind Leitungsschäden in Ihrem Versicherungsvertrag ausgeschlossen, dann wäre dieser Schaden nicht mitversichert und müsste von Ihnen selbst beglichen werden. Achten Sie daher darauf, dass Leitungsschäden am besten bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert sind.
Benutzen Sie für Ihre Gerüstbauarbeiten nicht selbstfahrende Kräne und Winden, um z.B. Gerüstbaumaterial an schwer erreichbare Stellen zu transportieren? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie einen solchen Einschluss in Ihrer Gerüstbau Betriebshaftpflichtversicherung integrieren.
Subunternehmerbeauftragung
Sofern Sie fremde Unternehmen mit der Ausführung von z.B. dem Aufstellen von Gerüsten beauftragen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Subunternehmerbeauftragung mitversichert gilt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist dies von vorneherein ausgeschlossen.
Einer Ihrer Mitarbeiter vergisst einige Schrauben am gerade aufgebauten Gerüst festzuziehen, da er zeitig Feierabend machen möchte. Wenige Tage später fällt das Gerüst in sich zusammen, da sich die Schrauben weiter lockerten. Ein Bewohner des Hauses, an dem das Gerüst aufgestellt war, wird durch die herabfallenden Teile schwer verletzt. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz für notwendige Operationen, den Krankenhausaufenthalt, die Heilbehandlung, anschließende Rehabilitationsmaßnahmen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld etc. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung bzw. mit einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer zu geringen Deckungssumme müssten Sie für den Schaden bzw. die Differenz selbst aufkommen.
Ihnen rutscht versehentlich eine Gerüststange aus der Hand und fällt auf ein unten parkendes Auto. Die Frontscheibe ist zu Bruch gegangen und die Motorhaube verbeult und zerkratzt. Die Reparatur des Fahrzeugs kostet mehrere tausend Euro. Ihre Gerüstbau Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt den entstandenen Schaden in voller Höhe.
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