Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Ihre Gebäudereinigung ein unerlässlicher Schutz. Sollte durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter ein Personen- oder Sachschaden entstehen, werden Sie als Firmeninhaber zur Rechenschaft gezogen und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.
Natürlich sind Ihre Mitarbeiter angewiesen die bekannten Schilder "Vorsicht Rutschgefahr" aufzustellen, doch reichen diese nicht aus. Sollte dennoch ein Bewohner im Treppenhaus stürzen und sich verletzen, kann er entsprechenden Schadenersatz bei Ihnen einfordern.
Bei einer ernsthaften Verletzung müssen Sie für die Krankenhauskosten, die Rehabilitationsmaßnahmen, den Verdienstausfall und etwaiges Schmerzensgeld aufkommen. Ohne einen ausreichenden Schutz in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigungen führt ein solcher Schaden schnell zum finanziellen Ruin.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigungen schützt Sie aber auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen und wehrt diese ab, notfalls auch vor Gericht.
Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Ihre Gebäudereinigung. hierbei ist es egal, ob Sie als Einzelunternehmer unterwegs sind oder Mitarbeiter beschäftigen. Wir finden den passenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen. Überzeugen Sie sich selbst und fordern über die Anfragemaske Ihr Angebot an.
Als wichtigstes ist darauf zu achten, die richtige Deckungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung auszuwählen. Dazu gibt es allerdings keine pauschale Anhaltsformel. Prinzipiell kann man sagen, um so größer die betreuten Objekte, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch große Schäden entstehen können. Sie sollten also individuell schauen, welche Schäden möglich sind und danach die Versicherungssumme für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung wählen.
Im zweiten Schritt sollten Sie entscheiden, wie hoch Ihre Tätigkeitsschäden abgesichert sein sollen. Tätigkeitsschäden sind alle die Schäden, die bei der direkten Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Auch hier hängt die Wahl des richtigen Tarifes von Ihrem ganz individuellen Risiko ab. Gerne beraten wir Sie hier bei der Auswahl über unsere kostenlose Hotline.
Wenn Ihnen Schlüssel überlassen wurden und sie diese vielleicht sogar an Mitarbeiter weiter gegeben haben, so sollte das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln generell mitversichert sein. Wichtig: Versichert ist hier immer das verschuldete Abhandenkommen eines Schlüssels. Also z.B. der Verlust. Ein Diebstahl des Schlüssels ist nicht versichert.
Ein Büroreinigungsbertieb wird mit einer Bodenreinigung beauftragt, wobei die behandelten Fließen stumpf geworden sind, da eine falsche Chemikalie zur Reinigung verwendet wurde. Der Boden muss komplett erneuert werden und der Kunde verlangt entsprechenden Schadenersatz beim Reinigungsbetrieb.
Der Auftraggeber überlässt dem Gebäudereiniger einen Schlüssel für eine Schließanlage, mit dem alle Reinigungsbereiche geschlossen werden können. Ein Mitarbeiter verliert den Schlüssel. Der Auftraggeber tauscht aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage aus und stellt Ihnen die Kosten entsprechend beim Gebäudereinigungsbetrieb in Rechnung. Dieser erhält Versicherungsschutz über seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Ein Unternehmen für Büroreinigung erhält einen Auftrag ein Treppenhaus feucht zu reinigen und vergessen den Bereich entsprechend zu kennzeichnen. Ein Hausbewohner rutscht auf der feuchten Treppe aus und verletzt sich. Die betroffene Person macht entsprechend Schmerzensgeld beim Büroreinigungsbetrieb geltend.
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