Besonders Dachdecker benötigen spezielle Versicherungslösungen für ihre tägliche Arbeit. Im Falle einer Unachtsamkeit kann es sehr schnell zu sehr hohen Betriebshaftpflicht-Schäden kommen, für die der Dachdecker aufkommen muss.
Wenn ein Dachdecker in seiner Betriebshaftpflichtversicherung extenzielle Deckungslücken hat, wie z.B. die Begrenzung der Tätigkeitsschäden, kann er schnell auf einer hohen Schadensumme sitzen bleiben.
Daher ist es für Dachdecker wichtig, ein gutes Deckungskonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung zu erhalten, damit es nicht zu solchen Fällen kommt. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung.
Bitte klicken Sie auf den Link "jetzt vergleichen". Sie gelangen dann zu unserem Versicherungsportal speziel für Dachdecker. Auf diesem befindet sich ein Vergelichsrechner zur Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker.
Hier können Sie die Prämien und Leistungen für die Betriebshaftpflicht für Dachdecker kostenlos zwischen mehreren Gesellschaften vergleichen. Dazu müssen Sie keine persönlichen Daten von sich angeben.
Wenn Sie die Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker nicht selbst vergleichen möchten, erstellen wir Ihnen auch gerne ein persönliches Angebot.
Rufen Sie uns am besten über unsere kostenlose Hotline an oder senden uns eine Email.
Tätigkeitsschäden
Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt) sind Schäden, die aus der reinen Tätigkeit des Unternehmens heraus entstehen (unternehmerisches Risiko). Diese Schäden sind in vielen Versicherungsbedingungen begrenzt und teilweise sogar ausgeschlossen. Sie sollten darauf achten, dass die Tätigkeitsschäden in Ihrem Vertrag in ausreichender Höhe mitversichert sind.
Nebenarbeiten in anderen Handwerken
Häufig ist es für Sie als Dachdecker günstiger eigene Gerüste aufzustellen, als andere Firmen damit zu beauftragen. Das Aufstellen der Gerüste gilt dementsprechend als Nebenarbeit in einem anderen Handwerk. Sollten Sie eigene Gerüste aufstellen, so ist es unbedingt erforderlich auf diesen Einschluss zu achten.
Leitungsschäden
Eine kurze Unachtsamkeit und schon beschädigt ein herabfallender Ziegel eine Oberleitung. Achten Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag darauf, dass Leitungsschäden am besten bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert sind. Sind Leitungsschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wäre ein solcher Schaden nicht abgedeckt.
Nicht selbstfahrende Kräne und Winden
Benutzen Sie für Ihre Dachdeckerarbeiten nicht selbstfahrende Kräne und Winden, um z.B. die Ziegel an schwer erreichbare Stellen auf dem Dach zu transportieren? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie einen solchen Einschluss in Ihrer Dachdecker Betriebshaftpflichtversicherung integrieren.
Subunternehmerbeauftragung
Sofern Sie fremde Unternehmen mit der Ausführung von z.B. dem Aufstellen von Gerüsten beauftragen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Subunternehmerbeauftragung mitversichert gilt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist dies von vorneherein ausgeschlossen.
Einer Ihrer Mitarbeiter lässt versehentlich einen Dachziegel fallen. Dieser trifft einen vorbeilaufenden Passanten am Kopf. Der Passant erleidet schwere Verletzungen und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz für etwaige Operationen, den Krankenhausaufenthalt, die Heilbehandlung, anschließende Rehabilitationsmaßnahmen, den Verdienstausfall etc. Sollten Sie keine Betriebshaftpflichtversicherung haben, so müssen Sie für den kompletten Schaden selbst aufkommen, dies bedeutet in der Regel den Existenzverlust.
Sie bringen Ihren Pfannen- und Lastenaufzug aufgrund von Zeitdruck fehlerhaft an. Während der darauffolgenden Nacht löst sich der Aufzug und beschädigt ein nahe stehendes Fahrzeug. Der Eigentümer verlangt Schadenersatz von Ihnen. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden in voller Höhe.
06034 67 59 820