Zum Berufsbild des Büroreinigers zählt nicht nur das Putzen an sich. Es ist ein fundiertes Fachwissen über Wirkungsweisen und Zusammensetzungen der unterschiedlichen Reinigungsmittel erforderlich.
Welcher Reiniger darf auf welchem Boden verwendet werden? Welche Reiniger dürfen nicht zusammen verwendet werden? Dies sind nur Bruchteile dessen, auf was Sie als Büroreinigung achten müssen.
Trotz aller Kenntnisse und Fähigkeiten können Ihnen und Ihren Mitarbeitern Fehler unterlaufen, die schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie und Ihr Unternehmen mit sich bringen.
Vor den finanziellen Folgen schützt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung Büroreinigung. Sie reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wenn Sie auf „jetzt vergleichen“ klicken, gelangen Sie zu unserer Anfragemaske. Geben Sie dort Ihre risikorelevanten Daten ein und versenden Ihre Anfrage. Einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen umgehend ein entsprechendes Angebot erstellen und per Email zusenden. Die Angebotsanforderung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Verursachen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Personen- und/ oder Sachschaden während der betrieblichen Tätigkeit, kann der Geschädigte von Ihnen als Firmeninhaber einen angemessenen Schadenersatz verlangen.
Sollten Sie keine oder keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung haben, so haften Sie mit Ihrem Firmen- und sogar Ihrem Privatvermögen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung Büroreinigung prüft, ob die gegen Ihre Firme gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind und reguliert den Schaden.
Sollte der Anspruch nicht gerechtfertigt oder zu hoch sein, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung Büroreinigung die unberechtigten Ansprüche ab. Sie übernimmt hierbei sogar die möglicherweise anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten, die je nach Höhe des Streitwertes leicht mehrere tausend Euro übersteigen können.
Zusätzlich begleicht die Betriebshaftpflichtversicherung Büroreinigung auch noch die aus einem Personen- oder Sachschaden resultierenden Vermögensschäden. Dies sind zum Beispiel bei Personenschäden Kosten für die Heilbehandlung und Rentenleistungen und bei Sachschäden der möglicherweise daraus resultierende Ertragsausfall.
Da es sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind die Deckungssummen frei wählbar. Die Mindestdeckungssumme beträgt in der Regel 1 Mio. € und ist auf bis zu 20 Mio. € frei wählbar.
Welche Deckungssumme für Ihr Unternehmen die richtige ist lässt sich leider nicht pauschalisieren. Generell ist es für Sie wichtig Ihre Deckungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung Büroreiniger Ihrem individuellen Risiko anzupassen.
Das heißt je nach Schadenwahrscheinlichkeit, Anzahl der Mitarbeiter und der Größe der zu reinigenden Objekte sollte Ihre Versicherungssumme höher oder niedriger angesetzt werden.
Unter 3 Mio. € sollten Sie Ihre Deckungssumme jedoch nicht wählen, da der Eintritt eines Schadens über die 1 Mio. € schnell mal passieren kann und Sie, wenn Ihre Deckungssumme nicht ausreicht die Differenz selbst begleichen müssen.
Einer Ihrer Mitarbeiter vergisst beim Reinigen der Empfangshalle des zu reinigenden Bürokomplexes ein Schild mit dem Vermerk „Vorsicht Rutschgefahr“ aufzustellen. Ein Besucher rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich ein Bein. Er stellt Schadenersatzforderungen gegen Ihre Firma, da kein Hinweis auf die Rutschgefahr gegeben wurde. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Büroreiniger leistet dem Geschädigten ein entsprechendes Schmerzensgeld, zahlt die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen und übernimmt die Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.
Einer Ihrer Mitarbeiter verwendet zur Reinigung des Linoleumbodens in einem Großraumbüro versehentlich das falsche Reinigungsmittel. Der Boden wird durch die aggressive Chemikalie über Nacht teilweise zersetzt. Um den Teppich auszutauschen, muss das Büro für mehrere Tage geschlossen werden. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Büroreiniger ersetzt dem Eigentümer die Kosten für einen neuen Bodenbelag sowie die Aus- und Einräumkosten der Büromöbel. Außerdem leistet die Betriebshaftpflichtversicherung eine Ausgleichszahlung zu dem nachweislich entgangenen Gewinn infolge der Schließung des Büros.
06034 67 59 820