Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, den Körper, das Eigentum, die Freiheit oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Da Sie als Unternehmer nicht nur für die selbst verursachten Schäden haften, sondern auch durch die von Ihren Mitarbeitern verursachten, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sie unverzichtbar.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt i.d.R. alle Aktivitäten ab, die überlicherweise dem Betriebszweck dienen. Mitversichert ist der Inhaber des Betriebes und seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet z.B. wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit unbeteiligte Dritte geschädigt werden.
Ein gründlicher Anbietervergleich ist für den Laien oft unmöglich, daher fordern wir für Sie, aus einer großen Auswahl an Versicherern, ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes persönliches Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung an und übersenden Ihnen die Angebote mit einem individuellen Vergleich.
Bei vielen Tarifen gibt es keine generelle Selbstbeteiligung, sondern nur bei bestimmten Schadensszenarien. Es handelt sich hierbei um sogenannten versteckte Selbstbehalte. In den Angeboten finden Sie keinen Hinweis auf eine Selbstbeteiligung, werden dann aber im Schadensfall zur Kasse gebeten. Prüfen Sie daher vor Abschluss ganz genau die Produktbeschreibungen oder Bedingungen der unterschiedlichen Tarife auf versteckte Selbstbehalte. Gerne hilft Ihnen dabei auch unser Beratungsteam.
Wir finden die richtige Betriebshaftpflichversicherung für Sie!
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine richtige und umfangreiche Risikoanalyse äußerst wichtig. Es sollte hier von einem Fachmann überprüft werden, welche Risiken der Betrieb tatsächlich hat, wo Schadensfälle entstehen können und wie umfangreich der Versicherungsschutz tatsächlich sein sollte.
Aus Angst zu viel von sich Preis zu geben, kommt es häufig vor, dass Gewerbetreibende ihrer Versicherung oder ihrem Versicherungsmakler nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Die Folge sind meist nicht erkannte Deckungslücken, welche im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Daher bieten wir Ihnen an, genau zu kontrollieren, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen und garantieren Ihnen dabei, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Jeder Gewerbetreibende sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung für seinen Betrieb abschließen. Denn sie sichert ein existenzielles Risiko ab. Sollte eine dritte Person einen berechtigten Schadensersatzanspruch gegen Ihr Unternehmen geltend machen, so sind Sie zum Ersatz verpflichtet. Besteht keine Betriebshaftpflichtversicherung und reichen die liquiden Mittel nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen, droht die Insolvenz.
Zudem schützt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung auch vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und erstattet Ihnen die Kosten für einen evtl. Rechtsstreit.
Kein Angebot ist wie das andere. Im ersten Moment schaut man auf den Preis. Wenn Sie jedoch ein paar Angebote miteinander vergleichen, werden Sie schnell feststellen, dass die Preisspanne zwischen den verschiedenen Angeboten enorm ist. Jedoch ist die günstigste Betriebshaftpflichtversicherung nicht immer die Beste für Ihren Betrieb.
Einige Versicherer auf dem Markt bieten leider einen minderwertigen Versicherungsschutz. So sind häufig die Versicherungssummen für bestimmte Schadensszenarien begrenzt. Dies sehen Sie nicht auf den ersten Blick. Wenn Sie diese Deckungslücken jedoch erst im Schadensfall bemerken, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie mit sich bringen. Da Sie für den Rest des Schadens selbst aufkommen müssen.
Deshalb haben wir übersichtliche Leistungsvergleiche zu den unterschiedlichen Tarifen der Versicherer erstellt, welche wir Ihnen auf Wunsch zu Ihren Betriebshaftpflichtversicherungs-Angeboten hinzufügen. Hier können Sie auf den ersten Blick erkennen, wie sich die unterschiedlichen Anbieter in deren Leistungen unterscheiden.
Sicher ist es ratsam, das günstigste Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung zuerst unter die Lupe zu nehmen. Hier sollte geschaut werden, ob dieses alle Leistungen erfüllt, welche für Ihre Tätigkeit wichtig sind.
So sollte z.B. ein Handwerksbetrieb unbedingt darauf achten, dass Bearbeitungsschäden (oder auch Tätigkeitsschäden) bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert sind. Ein Immobilienmakler z.B. sollte darauf achten, dass Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert sind.
Sollte das günstigste Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung Deckungslücken aufweisen, so sollte das nächst teurere Angebot geprüft werden. Ziel ist es, das Angebot zu finden, welches alle Ihre Risiken abdeckt und den besten Preis bietet.
Generell bieten fast alle Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit des Einschlusses einer Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflichtversicherung an. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, zahlen Sie die vereinbarte Summe bei einem Schadensfall selbst.
Besonders bei höheren Risiken und damit verbundenen höheren Versicherungsprämien ist es ratsam eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, da es in diesem Falle eine recht hohe Beitragsersparnis ermöglich.
Bei kleineren Risiken, bei denen der Jahresbeitrag nur wenige hundert Euro beträgt, ist eine Selbstbeteiligung nicht ratsam, da die Beitragsersparnis hier nur sehr gering ausfällt. Zudem kann es für kleine Betriebe schwierig werden die Selbstbeteiligung bei zwei in kurzer Zeit aufeinanderfolgenden Schäden aufzubringen.
Der passive Rechtsschutz ist einer der wichtigsten Bestandteile der Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte jemand einen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend machen wollen, so ist zu prüfen, ob dieser Anspruch berechtigt ist.
Sollte der Anspruch nicht berechtigt sein, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die Abwehr des Schadens. Hierzu zählen nicht nur die Kosten für die Überprüfung des Schadensersatzanspruches sondern auch hierdurch entstehende Anwalts- und Gerichtskosten.
Einer Ihrer Mitarbeiter verliert den ihm überlassenen Schlüssel für die Geschäftsräume seines Kunden. Der Kunde besteht darauf, dass vorsorglich die komplette Schließanlage ausgetauscht wird.
Da es sich um einen Mehrstöckigen Bürokomplex handelt, beläuft sich der Ausbau der alten und der Einbau der neuen Schließanlage auf insgesamt 80.000 €.
Die kompletten Kosten werden von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung erstattet.
Auf Ihrem Betriebsparkplatz rutscht einer Ihrer Kunden beim Aussteigen aus seinem PKW aus, da Sie vergessen haben einen Streudienst zu beauftragen. Er fällt zu Boden erleidet eine Platzwunde und einen Knöchelbruch.
Sie melden den Schaden Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Diese kommt für die gesamten Kosten der Heilbehandlung auf.
Sie lehnen einen Bewerber ab, weil dieser nicht über ausreichende Qualifikationen verfügt. Der Bewerber drängt jedoch darauf, dass die Ablehnung aufgrund seiner ethnischen Herkunft erfolgte. Er fordert von Ihnen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 3 Monatsgehältern.
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung überprüft, ob die Beschuldigen des Bewerbers gerechtfertigt sind und wehrt den Schadensersatzanspruch ab. Der Bewerber verklagt Sie, da er mit der Ablehnung seiner Forderung nicht einverstanden ist. Der Fall zieht sich bis vor Gericht. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten.
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