Als Gebäudeeigentümer abgesichert gegen Elementarschäden
Stephan Schmidt
Geschäftsführer
15.04.2021

Als Gebäudeeigentümer abgesichert gegen Elementarschäden

Sind Sie und Ihr Eigenheim gegen jegliche Schäden - also auch bei Unwetter und weiteren Naturgewalten - abgesichert? Wir geben einen Überblick, worauf Sie achten sollten und wann eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist.
In Deutschland sind etwa 90 Prozent aller Gebäude mit einer Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel oder Feuer versichert. Dagegen sind nicht einmal 50 Prozent aller versicherten Gebäudeeigentümer gegen sog. Elementarschäden wie z. B. Starkregen, Überschwemmungen oder Unwetter abgesichert und müssen deshalb im Schadensfall selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Die letzten Winterjahre haben zudem gezeigt, dass viele Gebäude zusätzlich durch Schneedruck auf Dächern gefährdet sind. Auch in diesem Fall müsste der Versicherte ohne eine entsprechende Versicherung die Kosten für diese Schäden selbst tragen.

Unter Elementarschäden werden von Versicherern Schäden verstanden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Mit eingeschlossen sind dabei Schäden durch:

  • Unwetter
  • Rückstau (Starkregen, Überschwemmungen)
  • Hochwasser
  • Erdbeben (Erdsenkung, Erdrutsch)
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Vulkanausbrüche

Wie kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden?

Vorweg: Eine Elementarschadenversicherung kann nur in Kombination mit einer Gebäude-, oder Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherungen bieten die Gegebäudeversicherung bereits inklusive einer Naturgefahrenversicherung gegen Elementarschäden an, damit Sie rundum abgesichert sind. Möchten Sie diese in diesem Fall nicht in Anspruch nehmen, so müssen Sie diese ausdrücklich abwählen.

Bietet Ihr aktueller Versicherer allerdings keine Elementarschadenversicherung an, so haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Ihren Vertrag vorzeitig zu kündigen bzw. kann Ihr Versicherer Sie aus dem laufenden Vertrag entlassen, da Sie die Elementarschadenversicherung bei einem anderen Anbieter nur kombiniert mit einer Gebäudeversicherung abschließen können.

Die Versicherung trifft die Entscheidung

Ob ein Antrag auf eine zusätzliche Elementarschadenversicherung in Kombination mit einer Gebäudeversicherung oder Inhaltsversicherung angenommen wird, entscheidet allerdings in den meisten Fällen der Versicherer selbst. Dieser berücksichtigt dabei zusätzlich den Schadenverlauf über einen gewissen Zeitraum am Versicherungsgrundstück und das sogenannte Zonierungssystem der GDV.

Einstufung durch das Zonierungssystem

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ein spezielles Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Abk. ZÜRS) entwickelt. In Deutschland wird durch dieses gelegenen Flächen eine exakte Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser bzw. Überschwemmung ermöglicht.

  • GK 4 – (hohe Gefährdung) in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3 – (mittlere Gefährdung) in 10–50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2 – (geringe Gefährdung) in 50–200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1 – (sehr geringe Gefährdung) einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Welche Gebiete in Deutschland sind betroffen?

Aufgrund der Auswirkungen durch den Klimawandel kann es heutzutage jedoch in jeder Region Deutschlands zu möglichen Schäden durch beispielsweise Unwetter, Rückstau in Form von Starkregen bzw. Überschwemmungen oder aber Schneedruck auf Hausdächern kommen. Wenn man zudem die letzten Jahre vergleicht, fällt auf, dass die Häufigkeit der Unwetter in Deutschland deutlich zugenommen hat und auch der Deutsche Wetterdienst immer häufiger vor gefährlichen Wetterlagen warnt.

Was deckt eine Elementarschadenversicherung ab?

Die immer wichtiger werdende Elementarschadenversicherung kommt in der Regel für die Kosten zur Feststellung des Schadens sowie der Wiederherstellung auf. Sie deckt somit die Kosten für anfallende Reparatur- und Sanierungskosten, aber auch für Aufräumarbeiten. Im schlimmsten Fall trägt Ihr Versicherer sogar die Kosten für einen Neubau des Gebäudes oder aber die Neuanschaffung des Inventars.

Daher sollte die Versicherungssumme großzügig festgelegt werden, um im Schadensfall alle Schäden in voller Höhe durch die Elementarschadenversicherung erstattet zu bekommen. Berücksichtigen Sie bei der Höhe der Versicherungssumme deshalb auch sämtliche Gegenstände des Inventars.

Die Kosten einer Elementarschadenversicherung

Versicherer, welche Ihren Kunden eine Elementarschadenversicherung angeboten haben, verlangten im Jahr 2019 einen Aufschlag von durchschnittlich 48 Prozent auf Gebäude- bzw. Inhaltsversicherungen. Dabei wurden Gebäude, welche außerhalb von Risikogebieten liegen, mit 50 Prozent überdurchschnittlich teurer bewertet. Die Beiträge in der Branche sind also dementsprechend unterschiedlich. Im Zweifel werden Versicherer jedoch höhere Beiträge - oder aber alternativ einen dementsprechend hohen Selbstbehalt - verlangen oder eben den Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. Welche Kosten dann am Ende auf einen Gebäudeeigentümer zukommen, wird individuell berechnet und hängt unter anderem vom Zustand des Gebäudes und des genauen Standorts ab. Des Weiteren kann es vorkommen, dass der Versicherer vor Vertragsabschluss bauliche Veränderungen am Gebäude verlangt, bevor der Versicherungsschutz aktiv wird.

Elementarschadenversicherung: Die wichtigsten Informationen im Überblick


  • Eine Elementarschadenversicherung kann nur in Kombination mit einer Gebäude- oder Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen werden.
  • Versicherungen nehmen unterschiedliche Beiträge bzw. Selbstbehalte, weshalb sich ein Vergleich auf jeden Fall lohnt.
  • Der Versicherer kann den Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen, gerade wenn Ihre Immobilie in einer gefährdeten Region liegt.
  • Sollte Ihre aktuelle Versicherung keine Elementarschadenversicherung anbieten, können Sie unter Umständen kündigen bzw. werden aus Ihrem laufenden Vertrag vorzeitig entlassen.
  • Die Höhe der Versicherungssumme sollte den Versicherungswert vollumfänglich wiedergeben.
  • Auch Kosten zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung werden durch Ihren Versicherer bei Abschluss einer Elementarschadenversicherung übernommen.

Fazit: Elementarschadenversicherung - Ja oder Nein?

Eine Elementarschadenversicherung kann sich als Zusatz zur Gebäudeversicherung oder Inhaltsversicherung bezahlt machen und sollte durchaus in Betracht gezogen werden, da schon ein kurzes, kräftiges Gewitter die wirtschaftliche Existenz zerstören könnte. Da keine Versicherungspflicht besteht, können Sie als Gebeäudeeigentümer jedoch für sich selbst entscheiden, ob Sie gegen mögliche Elementarschäden umfassend versichert sein möchten.

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