Stephan Schmidt
Geschäftsführer
02.03.2021
Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Seien wir doch einmal ehrlich: Ein Schaden am Fahrzeug ist so oder so keine spaßige Angelegenheit. Und erst recht nicht, wenn Sie im Anschluss feststellen müssen, dass Ihre Vollkaskoversicherung nicht greift. Denn auch wenn der Mythos weit verbreitet ist, dass eine Vollkaskoversicherung einen Rundum-Schutz bietet, so zählt dies nur im Falle von Unfällen. Einfach gesagt: Sie greift bei Schäden, die durch eine äußerliche Einwirkung verursacht wurden.
In der Kraftfahrtversicherung (Allgemeine Kraftfahrtbedingung AKB) ist ein Unfall wie folgt definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein „unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug, einwirkendes Ereignis“ handelt.”
Beim Zurücksetzen auf einem Parkplatz übersehen Sie einen Pfosten und streifen dieses leicht.
Wenn es hingegen während der Nutzung zu einem Schaden an Ihrem Fahrzeug kommt, der es laut Unfalldefinition an einer äußerlichen Wirkung mangelt, besteht bei der üblichen Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz.
Ein Lastkraftwagen-Kipper lädt seitlich auf einer Baustelle Sand ab. Als die Ladevorrichtung nach oben geht, gerät der Lkw plötzlich ins Rutschen und fällt schließlich um. Durch den Aufprall sind starke Schäden am Lkw entstanden und durch das Abrutschen wurde die Hydraulik stark beschädigt.
Aber auch Motoren und Getriebe sowie Schäden durch verschlammen oder versaufen sind nicht automatisch in der Kasko enthalten und müssen immer gesondert beantragt werden.
Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung sollten Sie dementsprechend darauf achten, Ihren Versicherungsschutz zu erweitern und zusätzlich eine Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (Abk. “BBB”) abzuschließen.
Bei der Versicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden handelt es sich um einen gesonderten Bestandteil der Vollkaskoversicherung, welche durch einen individuellen Beitragszuschlag abgeschlossen werden kann.
Hierbei sollten Sie vor allem auf den Deckungsumfang und die Risikobeiträge achten und verschiedene Versicherer miteinander vergleichen, da es nicht selten zu erheblichen Abweichungen im Leistungsumfang kommt.
Um einen verbindlichen Versicherungsbeitrag bestimmen zu können, ist zunächst wichtig, wie es um das Verhältnis von Werkverkehr und Güterverkehrsteht, da die Versicherungsbeiträge für Güterverkehr um einiges höher ausfallen.
Gut zu wissen: Es gibt auch Versicherer, die sich speziell auf eine der beiden Formen konzentrieren und mögliche Zusatzschäden abdecken, die besser zu Ihrer individuellen Situation passen.
Werkverkehr:
Der Transport von Ware eines Unternehmens für eigene Zwecke wird als Werkverkehr bezeichnet, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Vorraussetzungen:
Güterverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist eine entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Waren und Gütern (national/ international) die mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger) über einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durchgeführt werden.
In vielen Fällen werden wie erwähnt folgende Schäden einem Brems-Betriebs- und Bruchschaden zugeordnet:
Wenn bei Ihrer Vollkaskoversicherung diese Schäden also nicht zusätzlich abgedeckt sind, haben Sie in einem möglichen Schadensfall keinen Anspruch auf versicherungsbezogene Leistungen durch Ihren Versicherer.
Dies kann in einem Unternehmen mit hochwertigen Lastkraftwagen, welche finanziert werden oder geleast sind, zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen und sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken.
Im Schadensfall kann sich somit eine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden Versicherung gerade für kostenintensive und leistungsstarke Lastkraftwagen bezahlt machen.
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein „unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug, einwirkendes Ereignis“ handelt.”
In welchem Fall Ihre also Vollkaskoversicherung greift:
Beim Zurücksetzen auf einem Parkplatz übersehen Sie einen Pfosten und streifen dieses leicht.
- Unmittelbar – direkte Einwirkung auf Ihr Fahrzeug
- Von außen – Pfosten ist außerhalb Ihres Fahrzeugs
- Plötzlich – kurze Zeitspanne (unerwartet und unvorhersehbar)
- Mechanische Gewalt – Druck des Pfostens wirkt auf die Karosserie
- Einwirkendes Ereignis – Kollision mit dem Pfosten
Wenn es hingegen während der Nutzung zu einem Schaden an Ihrem Fahrzeug kommt, der es laut Unfalldefinition an einer äußerlichen Wirkung mangelt, besteht bei der üblichen Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz.
In welchem Fall Ihre Vollkaskoversicherung nicht greift:
Ein Lastkraftwagen-Kipper lädt seitlich auf einer Baustelle Sand ab. Als die Ladevorrichtung nach oben geht, gerät der Lkw plötzlich ins Rutschen und fällt schließlich um. Durch den Aufprall sind starke Schäden am Lkw entstanden und durch das Abrutschen wurde die Hydraulik stark beschädigt.
- Die durch den Aufprall verursachten Schäden erfüllen die “Unfalldefinition”.
- Die Beschädigung der Hydraulik und weiterer Bauteile werden hingegen durch die Kräfte des Lkw selbst verursacht. Das Kriterium „von Außen“ gemäß der Unfalldefinition fehlt somit. Es handelt sich hier daher um einen sog. Betriebsschaden „von innen“.
Des weiteren von einer Vollkaskoversicherung ausgenommen sind in der Regel:
- Verwindungs- und Einknickschäden
- fahrtechnisches Fehlverhalten
- Materialfehler
- Bedienungsfehler
- Das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
- Versagen von Mess-, Regel oder Sicherheitstechnik
- Schäden, die durch verrutschte Ladung verursacht wurden
- Mängelschäden (z. B. wenn durch einen Achsbruch Ihre Ware verrutscht und Ihr Fahrzeug dadurch beschädigt wird)
- Bremsschäden (jegliche Schäden, die durch einen Bremsvorgang entstehen)
Aber auch Motoren und Getriebe sowie Schäden durch verschlammen oder versaufen sind nicht automatisch in der Kasko enthalten und müssen immer gesondert beantragt werden.
Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung sollten Sie dementsprechend darauf achten, Ihren Versicherungsschutz zu erweitern und zusätzlich eine Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (Abk. “BBB”) abzuschließen.
Die sinnvolle Ergänzung neben der KFZ-Vollkaskoversicherung
Bei der Versicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden handelt es sich um einen gesonderten Bestandteil der Vollkaskoversicherung, welche durch einen individuellen Beitragszuschlag abgeschlossen werden kann.
Hierbei sollten Sie vor allem auf den Deckungsumfang und die Risikobeiträge achten und verschiedene Versicherer miteinander vergleichen, da es nicht selten zu erheblichen Abweichungen im Leistungsumfang kommt.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bei Lastkraftwagen, Transportern und Lieferwagen
Um einen verbindlichen Versicherungsbeitrag bestimmen zu können, ist zunächst wichtig, wie es um das Verhältnis von Werkverkehr und Güterverkehrsteht, da die Versicherungsbeiträge für Güterverkehr um einiges höher ausfallen.
Gut zu wissen: Es gibt auch Versicherer, die sich speziell auf eine der beiden Formen konzentrieren und mögliche Zusatzschäden abdecken, die besser zu Ihrer individuellen Situation passen.
Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Güterverkehr?
Werkverkehr:
Der Transport von Ware eines Unternehmens für eigene Zwecke wird als Werkverkehr bezeichnet, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Vorraussetzungen:
- Die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens, oder aber wurden von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt.
- Die Beförderung der Ware muss dem eigenen Gebrauch des Unternehmens dienen.
- Die für den Transport verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal gefahren werden. Im Krankheitsfall es dem Unternehmen gestattet, andere Personen als Ersatz für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen mit dem Transport zu beauftragen.
- Die Beförderung der Ware darf nicht Zweck der gesamten Unternehmung, sondern lediglich eine Hilfstätigkeit sein. Üblicher Werkverkehr benötigt keine besondere Lizenz oder Genehmigung.
Güterverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist eine entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Waren und Gütern (national/ international) die mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger) über einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durchgeführt werden.
- Nationaler Güterverkehr - Lizenz beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr)
- Internationaler Güterverkehr - Genehmigung der Europäischen Union
Macht eine solche Brems-, Betriebs- und Bruchschäden-Versicherung Sinn?
In vielen Fällen werden wie erwähnt folgende Schäden einem Brems-Betriebs- und Bruchschaden zugeordnet:
- Bremsschäden (Bremsanlage, Reifen etc.)
- Betriebsschäden (fehlerhafte Bedienung/ Betankung oder verrutschte Ladung etc.)
- Bruchschäden (Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung etc.)
Wenn bei Ihrer Vollkaskoversicherung diese Schäden also nicht zusätzlich abgedeckt sind, haben Sie in einem möglichen Schadensfall keinen Anspruch auf versicherungsbezogene Leistungen durch Ihren Versicherer.
Dies kann in einem Unternehmen mit hochwertigen Lastkraftwagen, welche finanziert werden oder geleast sind, zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen und sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken.
Im Schadensfall kann sich somit eine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden Versicherung gerade für kostenintensive und leistungsstarke Lastkraftwagen bezahlt machen.
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